Die Handschuhe der Göttin

Schöpfung bis Steinigung (ca. 60 Minuten)

Zum Rechtsverständnis fundamentalistischer Religionen.

Auch die Größe der Steine ist vorgeschrieben: Sie dürfen weder so groß sein, dass die Verurteilten zu schnell sterben, noch so klein, dass sie nicht ausreichend verletzen. So dient die etwa einstündige Steinigung in erster Linie dazu, den Opfern vor ihrem Tod Schmerzen zuzufügen und ihr Leid zu vergrößern. Männer werden bis zur Hüfte, Frauen bis unter die Brust bzw. bis zu den Schultern eingegraben und von Kopf bis Fuß in Tücher eingebunden. Kann sich der oder die Verurteilte während der Steinigung aus dem Loch befreien, ist er/sie frei. Da Frauen tiefer eingegraben werden, haben sie weniger Chancen, freizukommen.

Die Steinigung ist in den Gesetzbüchern Irans, Pakistans, Sudans, Saudi-Arabiens, der Vereinigten Arabischen Emirate, einer Provinz Indonesiens, zweier Bundesstaaten Malaysias sowie zwölf Bundesstaaten Nigerias enthalten. Steinigungsurteile sind aus Iran, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Sudan, Nigeria und Pakistan bekannt.
Man unterscheidet zwischen legalen und „wilden Steinigungen”. Wilde Steinigungen, also Selbstjustiz, sind vor allem aus Pakistan und der Türkei bekannt.
Legale Steinigungen sind jene, die vom Gesetzgeber als Strafe für Ehebruch, Prostitutions, Homosexualität u.ä. verhängt werden.